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Die Abwrackprämie ist ein Renner. War der Inhalt des Prämientopfes in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ursprünglich für ein ganzes Jahr gedacht, wird er aller Voraussicht nach nicht einmal für sechs Monate reichen.
Ganz abgesehen von der dadurch aufkommenden Panik der potentiellen Käufer werden die Antragsteller von den ständigen Richtlinienänderungen ganz verwirrt. Wer darf? Wann darf er? Und welche Fahrzeuge dürfen? Die jüngste Änderung der Abwrack-Richtlinien besagt unter anderem, dass auch geerbte Pkw abgewrackt werden dürfen. Zudem darf die Prämie nun reserviert werden. Doch erst ab dem 30. März und das auch nur mit einem eigens davor vorgesehenen Antrag. Der wiederum ist noch nicht erhältlich. Hartz IV-Empfänger dürfen hingegen weiterhin nicht abwracken. Ungerecht sagen die einen, wozu brauchen AGII-Empfänger ein neues Auto, fragen anderen.
Ein neues Wohnmobil ist prämienberechtigt, ein Nutzfahrzeug nicht. Und was passiert eigentlich, wenn ich ein Auto mit langer Lieferzeit ordere und am Ende leer ausgehe? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Fragen über die Fragen. Zum Glück hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gleichzeitig mit der Ankündigung der Prämie ein Service-Telefon eingeführt, das bereits vor dem Eintreffen des ersten Antrages heiß gelaufen ist. Das war eine clevere Entscheidung. Denn eine Hotline zu schalten ist wesentlich einfacher, als Richtlinien zu veröffentlichen, die allgemeinverständlich und so durchdacht sind, dass sie alle Ausnahmen berücksichtigen. Oder?
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 17.03.2009 aktualisiert am 17.03.2009
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