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Kein Computer-Spezialist zu sein und mit der Bahn fahren zu wollen, ist kein Vergnügen. Neuerdings wird man dafür auch noch bestraft.
Beachtliche zwei Euro extra fallen für den Fahrkartenkauf am Schalter an. Wenn man davon ausgehen könnte, dass nun dafür extra jemand eingestellt würde, wäre das ja noch akzeptabel. Aber: Ob nun jemand seine Fahrkarte am Computer kauft oder am Schalter – deswegen wird sicher kein einziger Bahnbedienster in ganz Deutschland neu eingestellt. Bleibt dem Fahrgast nichts anderes übrig, als sich durch ein kompliziertes Touch-Screen-Menü zu arbeiten oder sich das Ticket am heimischen PC selbst auszudrucken.
Speziell ältere Leute, die mit Computer & Co nichts am Hut haben, aber eigentlich die Kernzielgruppe der Deutschen Bahn sein müssten, tun sich mit beidem schwer. Doch statt sie wie VIPs mit Stammkundenbonus zu behandeln, werden Computer-Unkundige zusätzlich zur Kasse gebeten. „Wofür eigentlich?“ wollte kürzlich das Land Hessen wissen, klagte gegen den „Serviceaufschlag“ – und verlor. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Kassel hat jetzt auch die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich bei dem Bedienzuschlag „um die Regelung eines Beförderungsentgeltes handele, das nach den gesetzlichen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) keiner Genehmigungspflicht“ unterliege. Aha.
Rein juristisch mag diese Entscheidung der Kasseler Richter ihre Richtigkeit haben, verständlicher wird sie deswegen nicht. Und vollmundige Ankündigungen wie die einer „Service- und Sauberkeitsoffensive“ können sich die Bahn-Oberen in Zukunft sparen.
geschrieben von auto.de/(mah/mid) veröffentlicht am 27.09.2010 aktualisiert am 27.09.2010
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