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Journalisten können anecken. Auch Motorjournalisten müssen stets damit rechnen, dass sich jemand, der in einem Beitrag namentlich erwähnt wurde, auf den Schlips getreten fühlt. Aus irgendeinem Grunde, der sich vielleicht gar nicht mal so richtig nachvollziehen lässt. Manchmal liegen bei einem Erwähnten einfach gerade die Nerven blank.
Oder es gibt ein seit Längerem angespanntes Verhältnis zu einem Journalisten, der nun „fällig“ ist. Egal. Eine Klage flattert ins Haus, und dann kann es für freie Journalisten richtig teuer werden. Ein Fehler kann in den Ruin treiben, denn für entstandene Schäden haftet der freie Journalist allein. Fest angestellte Journalisten sind über ihren Arbeitgeber versichert.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. verweist darauf, dass vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg 1995 insgesamt 590 Fälle verhandelt wurden, 2006 aber schon 900 Verfahren anlagen. Der GDV warnt den freien Journalisten: „Ein falsches Wort, und du zahlst!“
Die Sensibilität bei den Betroffenen sei gestiegen, urteilt Anke Klein, Referentin für Vermögensschaden-Haftpflicht im GDV. „Wer sich etwa in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, kämpft heute wesentlich eher für sein Recht als noch vor zehn Jahren.“ Früher habe eine Berichtigung oder eine [foto id=“116064″ size=“small“ position=“right“]Gegendarstellung genügt. Jetzt gebe es zunehmend die Haltung: „Das steht mir zu, das will ich haben.“
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, zahlt aber nicht für Vermögensschäden. Deshalb sollten sich auch Mitglieder eines Journalistenverbands nicht sorglos zurücklehnen. Die Verbände gewähren ihren Mitgliedern Rechtsschutz, aber sie zahlen keinen Schadenersatz. Es sei im eigenen Interesse freiberuflicher Journalisten, egal, ob Wort-, Fernseh-, Online- oder Bildjournalisten, sich mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu schützen.
Ein Risiko, das zunehmend eine Rolle spielt, sind Veröffentlichungen im Internet. Ein Fehler in einem Blog, sagt der GDV, könne schon genügen, um sich mit einer Klage konfrontiert zu sehen. Auch hier zahle die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und natürlich auch Schadenersatz.
Als Freibrief für nachlässige Recherche sollte der Versicherungsschein aber nicht verstanden werden. Abgesehen vom eigenen Reputationsverlust zahlt man in jedem Fall einen Selbstbehalt von mehreren Hundert Euro.
geschrieben von auto.de/automobilreport.com/ar/Wolfram Riedel veröffentlicht am 25.11.2009 aktualisiert am 25.11.2009
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