Kommentar: Komplexer Gesetzes-Hickhack um Winterreifenpflicht

Das deutsche Recht ist kompliziert und für den Laien oftmals unverständlich. Schuld daran haben die vielen, unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen. Dies zeigt nun die Debatte um eine Winterreifenpflicht für Autofahrer in Deutschland. Die derzeitige Empfehlung, mit „angemessener Bereifung“ unterwegs zu sein, ist laut einem Gerichtsurteil verfassungswidrig, weil die Formulierung zu unkonkret ist. Also muss nachgebessert werden. Die Verkehrsminister beraten derzeit.

Eine denkbare Alternative ist eine zeitliche begrenzte Winterreifenpflicht beispielsweise von Oktober bis April. Die Autos müssten dann in dem jeweiligen Zeitraum zwingend mit Winterpneus bereift sein, sobald sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Und hier wird es kompliziert: Eine solche Regelung kann nur in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgehalten werden, nicht aber in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf den ersten Blick scheint eine Unterscheidung für den Laien unerheblich, denn unabhängig von der jeweiligen Ordnung gilt die Regelung dann ja wohl für jeden Autofahrer. Doch weit gefehlt! Denn was in der StVZO geschrieben steht, sind überwiegend Ausrüstungsvorschriften. Sie gelten nur für die in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Winterreifenpflicht nicht für ausländische Fahrzeuge und deren Fahrer von Bedeutung ist.

Damit die Halter aller Fahrzeuge auf deutschen Straßen zu der Fahrt mit Winterreifen angehalten werden, muss eine Regelung in der StVO stehen, wo das korrekte Verhalten von Fahrern im Straßenverkehr festgeschrieben ist. Dort steht bereits die derzeit schwammige Empfehlung zu Winterreifen. Sie könnte konkreter formuliert werden als bisher und schon hätte man eine verfassungskonforme Regelung. Jedem Autofahrer muss dann aber deutlich werden, dass bei Eis und Schnee nur Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen genügend Sicherheit bieten.

Solche komplexen Gesetzesverpflechtungen suchen europaweit ihresgleichen. In Österreich oder Italien wird nicht zwischen StVO und StVZO unterschieden, eine dort geltende Winterreifenpflicht von November bis April trifft dann alle Fahrzeuge. Auch Ausländer müssen also richtig bereift unterwegs sein, ansonsten droht ein Bußgeld bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

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