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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Porsche ist seit gestern, 5. Januar 2009, Mehrheitsaktionär bei der Volkswagen AG. Interne Querelen um die Mitbestimmung und dann ein astronomische hoher Kurs für die Volkswagen-Aktie hatten verhindert, dass Porsche Chef Wendelin Wiedeking seinen Ankündigung von einer Übernahme der Mehrheit im November vergangenen Jahres pünktlich umsetzten konnte. Das wird ihm nicht gefallen haben.
Beim Wolfsburger Betriebsrat sieht man die neuen Herren aus Schwaben inzwischen gelassener. Bernd Osterloh zeigt sich zufrieden und verweist darauf, dass auch im Streit um die Mitbestimmung in der Porsche Holding eine Lösung in Sicht sei. Osterloh ist dort inzwischen Vorsitzender mit seinem Porsche-Kollegen Uwe Hück als Stellvertreter.
Nun stellt sich die Frage, ob sich durch die weltweite Absatz- und Finanzkrise etwas an dem ursprünglichen Porsche-Ziel geändert haben könnte. Wiedeking strebt einen Beherrschungsvertrag an. Nach der bisherigen Verteilung der Aktien steht dem das Land Niedersachsen mit seinem 20-Prozen-Anteil an der VW AG im Weg. Das neue VW-Gesetz und die Satzung der Volkswagen AG regeln, dass im Falle VW die 20 Prozent als Sperrminorität ausreichen. Porsche vertritt die Auffassung, man benötige nur 75 Prozent für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, die Sperrminorität müsse nach deutschem und europäischen Aktienrecht 25 Prozent betragen. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hat die Bundesregierung und das aktualisierte VW-Gesetz auf seiner Seite, Porsche die EU-Kommission, die eben dieses Gesetz bekämpft. In Niedersachsen fragt man sich jetzt, warum die Schwaben sich nicht mit der Mehrheit begnügen können und nicht auf den Streit um die Sperrminorität verzichten wollen. Die Antwort liegt seit gestern wieder einmal auf der Hand:
Hat schon einmal jemand erlebt, dass Wendelin Wiedeking ein Ziel aus den Augen verliert? Er kann warten. Das hat man ja gerade eben wieder erlebt, als er die Übernahme der Mehrheit erst ins Ungewisse verschob und jetzt zuschlug. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 06.01.2009 aktualisiert am 06.01.2009
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