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Musik hebt die Stimmung. Viele nutzen ihr Smartphone mittels Kopfhörer auch als mobiles Soundgerät. Doch das Nutzen eines Kopfhörers im Auto oder auf dem Fahrrad kann Probleme mit sich bringen. Dann nämlich, wenn sich dadurch eine Beeinträchtigung des Gehörs ergibt und akustische Signale wie die Martinshörner von Einsatzfahrzeugen nicht mehr wahrgenommen werden. Das stellt laut dem Rechtschutzversicherer ARAG einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und kann mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden.
Ob eine bedeutsame Beeinträchtigung vorliegt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Eine eindeutige Regelung, dass ein „Knopf im Ohr“ erlaubt ist, zwei aber einen Verstoß darstellen, gibt es nicht. Wenn ein Fahrer aber Signalhörner der Einsatzfahrzeuge überhört und den Einsatzkräften den Weg versperrt, ist die Sache recht eindeutig. Die Frage, ob das Gehör beeinträchtig gewesen ist, muss von einem Richter entschieden werden. Das lohnt sich bei solch geringen Verstößen aber kaum.
Geht es aber um die Ursache eines Unfalls, sieht es anders aus. Dann kommt dieser Frage für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung große Bedeutung zu. Gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid ist jedoch vorzugehen, denn der könnte Auswirkungen auch auf die Zivilrechtssache haben. Zudem könnte die eigene Haftpflichtversicherung eine Schadensregulierung versagen.
Quintessenz ist, dass im Straßenverkehr keine Kopfhörer verwendet werden sollten. Schließlich gibt es andere, bequemere Möglichkeiten, sich dem Musikgenuss hinzugeben.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 31.03.2011 aktualisiert am 31.03.2011
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