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In der StVO ist es klar geregelt: Auch bei Fahrrädern ist, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, die Beleuchtungseinrichtung zu benutzen. Viele Radfahrer nehmen entgegen dieser Vorschrift Verwarngelder von zehn bis 35 Euro sowie die eigene und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf.
Unter ihnen sind auch Führerscheininhaber, die erst recht wissen sollten, wie schnell ein Fahrrad ohne Licht übersehen werden kann. Nach den Bobachtungen des Automobilklubs „Kraftfahrer-Schutz e.V.“ erfüllen viele Fahrräder nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen, was die technische Ausstattung angeht.
geschrieben von (ar) veröffentlicht am 14.09.2009 aktualisiert am 14.09.2009
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