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Wenn Sie zu Ihrem Fahrzeug auf dem Großparkplatz etwa am Flughafen zurückkommen und finden im Innenraum vier Nagelfeilen, handelt es sich nicht etwa um einen dezenten Hinweis ihrer Lieben auf ausstehende Maniküre.
Schauen sie besser mal nach ihrem „fest“ eingebauten Navigationsgerät. Mit vier Nagelfeilen kann man nämlich die Sperren rund um den Navi-Schirm lösen. Und Ihr Navi ist bereits auf dem Weg – wahrscheinlich ins Internet.
Beim Presseforum der Schaden- und Unfallversicherer in Potsdam berichtete jetzt Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter ein typisches Vorgehen. Häufig handelt es sich um international agierende Banden, bei denen jeder Beteiligte nur einen kleinen Teil der Tat ausführt. Der hat deswegen nur eine vergleichsweise kleine Strafe zu erwarten und kann der Gesamtorganisation mit seinem Detailwissen nicht gefährlich werden.
Carstensen beschrieb einen typischen Ablauf mit Aufgabenteilung unter Spezialisten: Der erste Täter kundschaftet die passenden Fahrzeuge aus und kennzeichnet sie, zum Beispiel durch Hochklappen eines Scheibenwischers. Der nächste Täter ist der mit den Nagelpfeilen. Er baut das Gerät aus, packt es unter das Auto und setzt ein weiteres Zeichen – zum Beispiel durch das Anklappen eines Rückspiegels. Der dritte holt dann die Geräte ab.
In den „Handel“ kommen die Geräte dann selten im Originalzustand. Ihre Software samt PIN-Codes und PUK-Codes wird so verändert, dass der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr herausgefunden werden kann. Das bringt für die ermittelnde Polizei durchaus merkwürdige, in jedem Fall aber unerfreuliche Begleiterscheinungen mit sich. Carstensen: „Wir haben Diebesgut, finden aber den Tatort nicht. Dem Dieb müssen dann die Geräte wieder ausgehändigt werden, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass das Gerät nicht dem Dieb gehört.“ Damit sind die ursprünglich gestohlenen Geräte dann mit dem Segen der Polizei wieder im Handel und können nun ohne Risiko verkauft werden.
Rund 3000 Navigationsgeräte und deren Zubehör werden jeden Tag zum Verkaufen ins Internet eingestellt. Natürlich sind nicht alle gestohlen oder auf diesem sonderbaren, aber rechtlich einwandfreien Weg legalisiert worden. Aber dennoch ist Vorsicht anzuraten, auch wenn es 100-prozentige Sicherheit nicht gibt. Carstensen empfiehlt:
Kontakt mit dem Anbieter nicht nur per E-Mail;
Originalhandbücher/Betriebsanleitungen anfordern;
Eigentumsnachweis fordern (z. B. Kaufquittung);
Hinweise auf mögliches gestohlenes Navi-Gerät beachten (zum Beispiel Gebrauchtgerät ohne Antenne, ohne Original-Software, PIN-Codes und PUK-Daten fehlen);
Bei hohen Kaufpreisen die Abwicklung über eine Depotzahlung;
Zustand der Ware erfragen (beschädigt, gebraucht, neu oder sogar original verpackt?).
Carstensen empfiehlt, darüber hinaus die Unterlagen zu dokumentieren, um so eine Ermittlung wegen des Verdachts der Hehlerei zu vermeiden. Denn in Deutschland erlangt auch der gutwillige Käufer gestohlener Ware kein Eigentum an dieser Ware. Er muss sie ohne Entschädigung zurückgeben. Wenn er nicht beweisen kann, dass er den Verkäufer und die Ware mit dem ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geprüft hat, kann die Polizei anklopfen und den Fall auf Hehlerei untersuchen.
Das Prüfen wird nicht leichter, weil die kriminellen Anbieter immer geschickter vorgehen. „Wie eine Behörde“ seien die Banden organisiert, berichtet Carstensen. Die Chefs sitzen im Ausland. Unter ihnen steht ihnen in allen ihren „Märkten“ parallel eine komplette Hierarchie zur Verfügung bis hinunter zu den Drei auf dem Parkplatz.
(ar/Sm)
geschrieben von veröffentlicht am 25.04.2007 aktualisiert am 25.04.2007
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