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Still gelegte Kraftfahrzeuge werden ab sofort erst nach sieben Jahren endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bislang galt eine Frist von 18 Monaten. War diese abgelaufen, musste für die Wiederzulassung ein teures Einzelgutachten erstellt werden. Nach der aktuellen Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist ein Gutachten fortan erst nötig, wenn das betroffene Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. In der Regel geschieht das laut der Zeitschrift „kfz-betrieb“ erst sieben Jahre nach der Stilllegung.
Die Regelung erleichtert vor allem die Neuzulassung von Gebrauchtwagen, die anderthalb Jahre nicht verkauft werden konnten. Eine Haupt- oder Abgasuntersuchung muss jedoch auch weiterhin durchgeführt werden, falls die Frist im Abmeldungszeitraum abgelaufen ist.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 26.07.2006 aktualisiert am 26.07.2006
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