Lambretta – Streit um Namensrechte

Die Lambretta zählt zu den meistgebauten Zweirädern weltweit. Allein im europäischen Stammhaus liefen seit 1945 über vier Millionen Roller von den Bändern, dazu kommen noch Lizenzprodukten in Europa, Südamerika und Indien. In Deutschland wurde die Lambretta von NSU hergestellt, die in sechs Jahren über 117.000 Fahrzeuge verkauften. Neben der Vespa ist Lambretta mit dem Beinschild der Roller schlechthin. Kein Wunder, dass sich einige Unternehmen um die Namensrechte streiten.

Aktuell meint die sich zurzeit in Auflösung befindende Lambretta SA, dass ihr der klangvolle Namen zusteht. Dem widersprechen die Unternehmen Motom Electronics Group S.p.a. (Meg) und Clag International Ltd. (Clag). Ihrer Meinung nach wurden die Rechte der Gründerfirma Innocenti schon 1972 an die indische Firma „Scooters India Ltd.“ (SIL) verkauft. Von dort ging eine Nutzungslizenz der Handelsmarke Lambretta 2006 an das britische Unternehmen „Fine White Line Ltd.“ (FWL), die wiederrum vergangenes Jahr eine [foto id=“372229″ size=“small“ position=“left“] Unterlizenz für motorbetriebene Fahrzeuge an die Meg und Clag vergab. Damit dürfen die beiden Unternehmen in den meisten Ländern Motorroller unter dem Namen Lambretta verkaufen.

Ein sogenanntes „Lambretta-Konsortium“ versucht das zu verhindern. Ihrer Meinung nach hat schon die SIL die Handelsmarke nicht zum ursprünglichen Zweck genutzt und hätte diese auch nicht weiter veräußern dürfen. Drei Gerichtsurteile in Mailand haben allerdings bestätigt, dass die Handelsmarke Lambretta zu recht im Besitz des Unternehmens SIL ist. Zurzeit werden in einigen Ländern wieder 50er, 125 und 150er Roller unter dem berühmten Rahmen verkauft.

 

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