Lang-Lkw: 80 Prozent als Pendelverkehr

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Sie sind nicht zu übersehen, dürfen nicht überholen und könnten den Straßenverkehr im Extremfall zum Erliegen bringen: Die superlangen Lkw-Züge. Doch wohin fahren sie? Was laden sie? Wie viele Tonnen transportieren sie? Diesen drängenden Fragen geht die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nach, die einen Feldversuch mit Lang-Lkw bis 2016 begleitet und jetzt erste statistisch gewonnene Erkenntnisse vorlegt. Demnach fanden zwischen Dezember 2012 und Dezember 2013 mehr als 80 Prozent aller Fahrten zwischen den Warenlagern und Produktionsstätten als Pendelverkehre statt. Die durchschnittliche Auslastung der Stellfläche ohne Leerfahrten lag bei etwa 93 Prozent. Der Anteil reiner Leerfahrten ist mit sieben Prozent als gering einzustufen.

Insgesamt sind im Rahmen des Feldversuchs derzeit 37 dieser bis zu 25,25 Meter langen Lkw unterwegs – allerdings nur mit einer Sondergenehmigung. „Offiziell dürfen sie gar nicht auf unseren Straßen fahren“, sagen sie in der BASt-Pressestelle. Warum dann dieser Feldversuch? „Das ist perspektivisch. Wir gehen der Frage nach: Wie schaffen wir es, in Zukunft weniger Lkw auf die Straße zu bringen“, heißt es auf mid-Anfrage. Ziel sei natürlich eine Entlastung des Straßenverkehrs. Die Rechnung ist denkbar einfach: längere Lkw haben mehr Ladefläche und können demzufolge mehr transportieren.

Analysiert wurden innerhalb des einjährigen Erhebungszeitraums 13 500 Transportvorgänge mit 2,53 Millionen Kilometern Fahrleistung und einem Frachtvolumen von 144 000 Tonnen bei einer Fahrzeit von 37 000 Stunden. Lang-Lkw dürfen die herkömmlichen Achslasten und Gesamtmassen nicht überschreiten. Damit bleibt es bei maximal 40 Tonnen. Nur wenn sie im kombinierten Verkehr eingesetzt werden, dann sind 44 Tonnen Gesamtmasse – wie sonst auch üblich – zulässig.

Dank der Ausnahme-Verordnung in den teilnehmenden Bundesländern an dem Feldversuch dürfen die superlangen Lkw flächendeckend eingesetzt werden. Was passiert aber im Kreisverkehr? Kommen die Lang-Lkw damit zurecht. „Es sind ausschließlich nur die Kreisverkehre für Lang-Lkw freigegeben worden, die auch schon geprüft wurden. Frühere Versuche haben gezeigt, dass der flächendeckende Einsatz von Lang-Lkw nicht möglich ist. Deshalb sind Komplikationen, die auf einer ungeeigneten Infrastruktur basieren, grundsätzlich nicht zu erwarten“, teilt die Bundesanstalt für Straßenwesen mit. Grundsätzlich gilt für die Lang-Lkw ein striktes Überholverbot. In Ausnahmefällen dürfen nur Fahrzeuge überholt werden, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.

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