Lang-Lkw-Versuch bis 2017

Will ein Unternehmen an dem Feldversuch mit dem Lang-Lkw teilnehmen, kann es sich im elektronischen Bundesanzeiger bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) registrieren lassen. Die benötigte Ausnahme-Verordnung für die bis zu 25,25 Meter langen Gigaliner ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Wissenschaftlich begleitet wird die fünfjährige Versuchsphase von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Im Rahmen des Praxiserprobung sollen Daten zu den eingesetzten Fahrzeugen, Fahrern, transportierten Gütern und gewählten Routen erhoben werden. Teil der Analyse ist die Interaktion der Fahrzeuge mit anderen Verkehrsteilnehmern und die Auswirkungen der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf die Infrastruktur. Dabei sollen Interviews und Beobachtungen helfen.

Experimentelle und modelltheoretische Untersuchungen werden die Erhebung ergänzen. Lange bevor die ersten Lang-Lkw auf der Straße unterwegs sind, sorgen die zusätzlich erlaubten 6,50 Meter Fahrzeuglänge für hitzige Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern.

Kritiker befürchten, dass durch die neuen Fahrzeuge noch mehr Güter über die Straßen transportiert werden, anstatt sie auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Erwartet werden auch Probleme an Ampeln und Bahnübergängen, weil die Räumzeiten der Kreuzungen für nur 18,75 Meter lange Lkw ausgelegt sind. Zudem könnten Autofahrer durch unerwartet lang dauernde Überholmanöver in Gefahr geraten.

Die Befürworter versprechen sich indes Kraftstoffeinsparungen im Lkw-Transport und weniger Fahrten, was CO2-Ausstoß und Staus verringern könnte.

Im Frühjahr 2012 werden die ersten Lang-Lkw im Verkehr erwartet. Sie dürfen über ausgewählte Straßen der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen und Bayern fahren. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sprechen sich gegen die Teilnahme am Versuch aus, auch wenn nur 133 Kilometer beziehungsweise 144 Kilometer Strecke in diesen Ländern für den Versuch freigegeben sind. Baden-Württemberg strebt nach Informationen des Interessenverbands Allianz Pro Schiene eine Klage gegen die Zwangsverpflichtung zur Teilnahme vor dem Verfassungsgericht an. In der Allianz Pro Schiene haben sich die Gegner der Erprobung zusammengeschlossen: Automobilclubs, Umweltverbände, Eisenbahnen, Deutscher Städtetag und Deutsche Polizeigewerkschaft.

Die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen haben bereits beschlossen, gegen die sogenannte Gigaliner-Verordnung vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Das hat zwar keine aufschiebende Wirkung, könnte den Versuch aber vor Ablauf der geplanten Laufzeit bis 2017 ausbremsen. Hierbei scheint es jedoch weniger um die Sache zu gehen, als darum, dass sich die Regierung erlaubt hat, die Verordnung ohne Beteiligung von Bundesrat und Bundestag zu beschließen.

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