Bußgeld

So lange werden „Knöllchen“ im Ausland vollstreckt

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Copyright: ADAC

Die Zeiten, in denen „Knöllchen“ aus dem Ausland ungelesen in den Papierkorb wanderten, sind im vereinten Europa längst vorbei. Dennoch legen es einige Autofahrer offenbar immer noch drauf an und ignorieren sämtliche Bußgeldbescheid im Urlaub hartnäckig. Doch das kann spätestens bei der nächsten Reise in das entsprechende Land ein bösen Erwachen geben – im schlimmsten Fall sogar in einer ungemütlichen Gefängniszelle.

Denn rechtskräftige Bußen bleiben laut ADAC vollstreckbar und verjähren zum Beispiel in Italien erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können die säumigen Zahler auffallen.

Was lernen wir daraus? Zügiges bezahlen erspart langen Ärger.

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