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Diesel-Pkw
Kurzstrecken-Fahrer aufgepasst: Käufer eines Diesel-Pkw müssen den Wagen regelmäßig auch auf längeren Strecken nutzen, um so den vollen Gewährleistungs-Anspruch zu behalten. Tun sie das nicht, haben sie bei einem verstopften Partikelfilter keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung durch den Verkäufer, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (AZ: 23 S 156/13). Das gilt selbst in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, in denen ein Mangel üblicherweise generell zu Lasten des Verkäufers geht.
Bei der Verstopfung eines Diesel-Partikelfilters besteht laut „kfz-betrieb“ die Wahrscheinlichkeit, dass die Verstopfung durch fehlende Regenerationsfahrten – also laut dem Urteil durch unsachgemäßen Gebrauch – eingetreten ist. Diese Fahrten muss der Autobesitzer nach Ansicht des Gerichts nachweisen. Im verhandelten Fall hat der klagende Autofahrer ein gebrauchtes Diesel-Fahrzeug gekauft. Etwa fünf Monate später musste der völlig verstopfte Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden, wofür er Ersatz forderte. Das aber lehnte der Verkäufer ab. Und das nach Ansicht der Richter zweier Instanzen auch zu Recht.
Wie bereits zuvor das Amtsgericht Langenfeld stelle zwar ein verstopfter Filter einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar. Allerdings sei die Frage der Mangelhaftigkeit vom unsachgemäßen Gebrauch durch den Kläger oder sonstiges Verschulden zu trennen. Der Schadensersatzanspruch des Klägers setze voraus, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Der Verkäufer aber habe in diesem Fall bewiesen, dass es sich um eine nachträgliche Verschlechterung durch unsachgemäßen Gebrauch des Klägers handelte. Kurz vor der Übergabe des Fahrzeugs wurde eine Abgasuntersuchung vorgenommen, bei der keine Mängel festgestellt wurden. Und der Kläger räumte ein, das Fahrzeug ganz überwiegend im Kurzstreckeneinsatz genutzt zu haben und konnte eine längere, auch nach dem Benutzerhandbuch vorgeschriebene Regenerationsfahrt nicht nachweisen. Insofern bestünde eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich bei dem verstopften Dieselpartikelfilter um eine typische Verschleißerscheinung handelt. Aus diesem Grund hatte die Klage des Käufers keinen Erfolg.
geschrieben von MID veröffentlicht am 30.06.2015 aktualisiert am 07.07.2015
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