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Lastenräder
Lastenräder sind in Großstädten eine umweltfreundliche Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Rechtlich gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Das bedeutet, dass für ihre Nutzer die Rechte und Pflichten von Radfahrern gelten, betont der ADAC.
So müssen Lastenradler bei entsprechender Ausschilderung den Radweg benutzen. Sie dürfen in diesem Fall nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs zum Beispiel wegen zu geringer Breite unzumutbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 20 Euro.
Beim Parken und Halten auf Gehwegen dürfen Fußgänger durch Lastenräder nicht behindert werden. In Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot darf jedoch wie bei Kraftfahrzeugen zum zügigen Be- und Entladen schwerer Gegenstände auf der Fahrbahn halten.
Beim Transport müssen Lasten und Tiere immer ordnungsgemäß gesichert werden. Schwere Gegenstände sind möglichst weit unten in der Transportbox zu verstauen. Wird über die Höhe der Transportbox hinaus geladen, ist ein Netz zur Ladungssicherung empfehlenswert.
Kinder dürfen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in Lastenrädern befördert werden. Voraussetzung ist, dass in den Transportboxen geeignete Sitze, möglichst mit Sicherheitsgurten, vorhanden sind. Ansonsten wird ein Bußgeld von fünf Euro fällig.
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geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 16.05.2017 aktualisiert am 16.05.2017
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