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Dröhnende Heavy-Metal-Musik oder anderer Lärm, mit der sich ein Fahrradfahrer über Kopfhörer beschallt, können die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Darin sind sich die meisten Experten einig. Denn akustische Signale aus dem Verkehr werden nur noch eingeschränkt wahrgenommen. Doch die Gesetzeslage ist nicht eindeutig, da ihr eine unterschiedlich auslegbare Formulierung zugrunde liegt. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO), die lediglich verlangt, dass weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt werden dürfen, ist das Hören von Musik weder im Auto noch auf dem Fahrrad verboten. So sehen es jedenfalls Verkehrsrechtler.
Polizeilich kontrollierbare Dezibelgrenzen hat die Gesetzgebung nicht vorgesehen. Daher ist die Nichtbeeinträchtigung ein dehnbarer Begriff. Welche Lautstärke angemessen ist, entscheidet der Fahrer letztlich selber. Zwischen den Kopfhörer-Systemen soll es überdies Unterschiede hinsichtlich der Durchlässigkeit von Außengeräuschen geben. Das geht aus einem Test hervor, den die australische Fahrradzeitschrift rideOn unlängst durchgeführt hat. Demnach sollen sogenannte „In-Ear-Kopfhörer“, die in die Ohrmuschel eingelegt werden, weniger Außengeräusche durchlassen als Kopfhörer mit Bügel. Eine Rolle für die Sicherheit spielt aber auch das individuelle Hörvermögen des Fahrers.
geschrieben von auto.de/(wal/mid) veröffentlicht am 10.04.2014 aktualisiert am 10.04.2014
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