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Opel
Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller Opel für die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ abgemahnt.
Nach Ansicht der Selbstkontrollinstitution der gesamten deutschen Wirtschaft handelt es sich dabei um eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der Ankündigung eine lebenslange Garantie nicht gewährt wird. In der Anzeige weise darauf aber lediglich ein Sternchen mit einem Verweis auf das Kleingedruckte hin. Die Garantie gilt in der Tat nur bis zu einer Laufleistung von 160 000 Kilometern. Bereits ab 50 000 Kilometern muss sich der Kunde an Materialkosten beteiligen.
Bei einer „lebenslangen Garantie“ erwarte der Verbraucher jedoch, dass diese greife, solange der Wagen fährt, erklärte Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Weiter heißt es: „Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf.“ Eine „Lüge“ könne auch nicht durch einen Sternchen-Hinweis aufgeklärt oder relativiert werden.
Die Wettbewerbszentrale beanstandet vor allem, dass die Behauptung der lebenslangen Garantie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Herstellern suggerieren soll. Die Wettbewerbshüter fordern Opel auf, umgehend eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten wolle man klagen. Opel kündigt an, die Vorwürfe innerhalb der gesetzten Frist prüfen zu wollen. Bisher habe das Garantieangebot aber hervorragende Resonanz bei der Kundschaft erzielt, teilte der Hersteller mit.
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 17.08.2010 aktualisiert am 17.08.2010
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