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Skurriler Fall
Vor dem Landgericht Hannover musste die Frage geklärt werden, ob eine Leiche im Auto ein Sachmangel ist. Was makaber klingt und auch eher selten vorkommt, führte letztendlich zu einem Urteil zugunsten des Käufers.
Der frühere Besitzer des Porsche Cayenne wurde vier Wochen nach seinem Tod in einem Waldstück abgestellten Wagen aufgefunden. Der spätere Verkäufer des Porsche Cayenne hatte diesen für rund 21.000 Euro im Internet inseriert, mit dem Zusatz „Keine Vorschäden“.
Bei einer Inspektion, die der Kläger durchführen ließ, wurde ein erheblicher Schaden an der Bordelektronik festgestellt. Diese Beschädigung lässt sich auf die hohe Luftfeuchtigkeit im Wagen zurückführen, die durch austretende Leichenflüssigkeit begünstigt wurde.
Darüber hinaus führte der Kläger den Verwesungsgeruch an, der bei wärmerem Wetter zunehmend unerträglich wurde und sich auch nicht entfernen ließe.
Aus den genannten Gründen wollte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreichen, worauf der Verkäufer des Porsche Cayenne sich auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Mängelgewährleistung hinwies.
Das Landgericht Hannover sah das etwas anders und entschied zugunsten des Käufers. In seinem Urteil (AZ: 4 O 159/14) kam das Gericht zu dem Entschluss, dass eine Leiche im Fahrzeug als Vorschaden gilt und dieser dem Käufer hätte mitgeteilt werden müssen.
Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten.
geschrieben von AW veröffentlicht am 23.06.2016 aktualisiert am 24.06.2016
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