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Wer nach einem Verkehrsunfall seiner Aufgabe als Hausfrau oder Hausmann nur eingeschränkt nachgehen kann, hat einen Anspruch auf Entschädigung wie zum Beispiel die Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe.
Eine Beeinträchtigung von bis zu zehn Prozent muss jedoch entschädigungslos hingenommen werden, so eine Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern.
Im verhandelten Fall war ein Single bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Wegen seiner Beeinträchtigung bei der Verrichtung der täglichen Hausarbeit forderte der Mann eine höhere Entschädigungssumme. Die Richter entschieden, dass für eine derartige Entschädigung eine massive und deutlich erkennbare Beeinträchtigung gegeben sein müsse. Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger wertete die Beeinträchtigung des Verletzten als Hausmann jedoch nur mit zehn Prozent. Dieser Bereich ist nach Ansicht der Richter zumutbar und nicht zu entschädigen (LG Kaiserslautern, Az: 2 O333/01).
mid/win
geschrieben von veröffentlicht am 16.10.2007 aktualisiert am 16.10.2007
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