Leser fragen – Experten antworten – Cabrio mit Wechselkennzeichen?

Frage: Ich möchte mir zum Frühling ein Cabrio zulegen. Kann ich damit ein Wechselkennzeichen nutzen? Antwort von Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrzeugexperte des TÜV Rheinland: Voraussetzung dafür, dass sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen teilen ist, dass sie der gleichen Klasse angehören. Ein Cabrio kann sich also das Nummernschild mit jedem anderen Pkw teilen, ob geschlossen oder offen, Neuwagen oder Oldtimer spielt dabei keine Rolle. Nicht gestattet ist das Wechselspiel aber beispielsweise, wenn es sich beim zweiten Auto um ein Wohnmobil handelt. Auch mit Motorrädern oder Anhängern kann das Kennzeichen nicht getauscht werden.   Wer sein Cabrio zum Teil eines Wechselkennzeichen-Pärchens machen will, sollte allerdings bedenken, dass immer nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig gefahren werden kann.

Das andere muss stehen bleiben und zwar auf einem Privatgrundstück. Im öffentlichen Raum dürfen abgemeldete Fahrzeuge – und darum handelt es sich in diesem Fall streng genommen – nicht geparkt werden. Für Laternenparke sind Wechselkennzeichen daher keine sinnvolle Option.   Auch finanziell ist das Wechselkennzeichen wenig reizvoll. Entgegen den ursprünglichen Plänen gibt es nämlich für das zweite Fahrzeug keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Sparen lässt sich lediglich bei der Versicherung; einige Assekuranzen bieten entsprechende Nachlässe an. Nicht immer sind diese jedoch besonders großzügig; die Spanne reicht von wenigen Prozent bis zu einigen hundert Euro bei einer umfangreichen Versicherung inklusive Vollkasko.   Die praktischere und häufig auch günstigere Alternative bleibt vor allem für Cabrio-Fahrer daher das bekannte Saisonkennzeichen.

Dort reduziert sich auch die Kfz-Steuer, die nur noch für den Nutzungszeitraum anfällt. Auch die Versicherung ist nicht notwendigerweise teurer als bei Wechselkennzeichen-Autos. Wer ein wenig Zeit investiert, kann hier sicher ein ähnlich günstiges Angebot für das Cabrio finden. Allerdings hat das Saisonkennzeichen den Nachteil der zeitlichen Begrenzung. Nach Ablauf der Geltungsdauer darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Wer also das ganze Jahr spontan auf seinen Zweitwagen oder auch ein Wohnmobil zurückgreifen will, fährt mit dem Wechselkennzeichen besser.

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