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Leserfrage: Darf ich beim Packen meines Kombis den Kofferraum so vollladen, dass ich durch den Innenspiegel keine Sicht mehr nach hinten habe?
Es wird manchen Autofahrer vielleicht verwundern, aber tatsächlich ist es nicht vorgeschrieben, dass man durch den Innenspiegel etwas sehen muss. Viele Kleintransporter haben ja zum Beispiel Hecktüren ohne Fenster und könnten durch den Innenspiegel ebenfalls nichts sehen. Voraussetzung für eine solche Beladung des Kombis ist allerdings, dass es zwei Außenspiegel gibt und so eine gute Sicht nach beiden Seiten gewährleistet ist. Der rechte Spiegel gehört aber seit Ende der 80er-Jahre zur Standardausstattung für Pkw.
Häufig wird bei voller Beladung allerdings etwas anderes vergessen: Man kann ein Fahrzeug nicht so einfach so lange beladen, bis es komplett voll ist, sondern muss auch das zulässige Gesamtgewicht, das Leergewicht und die sich aus der Differenz ergebende Zuladung beachten. Auch die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden. Angaben dazu finden sich im „Teil 1 der Zulassungsbescheinigung“ (früher: Kraftfahrzeugschein) und im Bordhandbuch.
Neben dem Ladungsgewicht muss auch auf die richtige Ladungssicherung geachtet werden. Gerade wer sein Fahrzeug bis zum Dach volllädt, sollte aus eigenem Interesse größten Wert darauf legen, dass die Ladung bei einer stärkeren Bremsung nicht Richtung Insassen schleudern kann. Die Ladungssicherung ist übrigens keine freiwillige Maßnahme – in Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung heißt es vielmehr: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.07.2012 aktualisiert am 27.07.2012
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