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Bei meinem Wohnmobil steht die Hauptuntersuchung an. Was muss ich beachten?
Antwort von Hans Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der KÜS: Zweimal zur Hauptuntersuchung fahren zu müssen, weil das Fahrzeug beim ersten Versuch durchgefallen ist, ist immer ärgerlich. Umgehen lässt sich das, indem man das Wohnmobil in die Hände eines Fachbetriebs gibt oder selbst die wichtigsten Standards überprüft und gegebenenfalls reparieren lässt.
Besonders achten die Prüfer bei einem Wohnmobil auf die Flüssiggasanlage. Sie muss spätestens alle zwei Jahre von einem Fachmann kontrolliert werden, der eine Prüfbescheinigung ausstellt. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden, also nicht durch eine Wand getrennt ist, wird ohne die positive Prüfbescheinigung keine HU erteilt. Man kann die Gasprüfung allerdings auch zusammen mit der HU durchführen lassen. Gasflaschen, -kästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Diese Teile dürfen nicht älter als zehn Jahre sein da ansonsten keine positive Prüfung erfolgt. Es gilt natürlich auch die Empfehlung, dass Mobiliar und Gepäck sicher verstaut sein müssen.
Darüber hinaus werden natürlich auch für das Wohnmobil Standards wie Licht, Reifen, Bremsen oder Lenkung überprüft. Der Zustand und die Funktionalität dieser Dinge beziehungsweise die Überprüfung ob Bauteile wie etwa der Rahmen von Rost befallen sind sollte man im Vorfeld schon überprüfen und Mängel – zum Beispiel schlechte Wirkung der Bremse oder zu viel Spiel in der Lenkung – gegebenenfalls beheben.
Bei einem Wohnwagen haben die Prüfer außerdem noch ein besonderes Augenmerk auf Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Zu großen Verschleiß sollten Sie im Vorfeld beheben lassen.
Übrigens gelten für Wohnmobile bei der Hauptuntersuchung spezielle Regeln. Hintergrund: Mängel an so großen und schweren Fahrzeugen können zu besonders folgenschweren Unfällen führen. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen nach der Erstzulassung nach 36 Monate vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5, aber leichter als 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie alle 2 Jahre vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum 6. Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 10.05.2013 aktualisiert am 10.05.2013
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