Leser fragen – Experten antworten – Oldtimerkauf im Ausland

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Frage: Ich möchte einen Oldtimer kaufen und habe im Ausland ein paar schöne Modelle gesehen. Was muss ich beachten, wenn ich jenseits der Grenze einen Klassiker kaufe?

Antwort von Hans Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS

Zunächst zum Angebot: Bereits im Vorfeld sollte man sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen und Details klären. Zum Beispiel empfiehlt es sich, Detailaufnahmen und Informationen zur Geschichte des Wagens anzufordern, außerdem Scans der Reparatur- und Wartungsrechnungen, die die Historie des Oldtimers bestätigen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, auf einer Reise mehrere Probefahrten mit in Frage kommenden Fahrzeugen auszumachen, damit eine lange Fahrt nicht vergeblich war, sollte sich ein Traumwagen als Reinfall entpuppen.

Der Kauf läuft über einen Kaufvertrag, dazu lässt man sich die komplette Werkstatthistorie und natürlich alle Papiere aushändigen. Für die Überführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die sicherste ist, den Oldie mit einem Anhänger zu holen. Die einfachste ist, den Wagen mit seinem alten Kennzeichen aus dem Herkunftsland nach Deutschland zu fahren – dafür muss er aber noch gemeldet sein. Mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen kann es im Ausland Probleme geben. Juristisch einwandfrei ist es, sich im entsprechenden Land ein nationales Ausfuhrkennzeichen zu besorgen, was allerdings Aufwand bedeutet.

Um eine deutsche Zulassung zu bekommen, muss das Auto in Deutschland einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, der über eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO eine Betriebserlaubnis erstellt und die für die Zulassung notwendigen Daten aufführt, da die ausländischen Papiere nicht alle in Deutschland zulassungsrelevanten Informationen enthalten. Vorher müssen Sie das Fahrzeug möglicherweise noch den Bestimmungen der StVZO entsprechend ausrüsten – zum Beispiel muss eine Warnblinkanlage installiert sein. Wollen Sie für Ihren Oldtimer ein H-Kennzeichen, also eine historische Zulassung, muss  über eine Untersuchung nach §23 StVZO überprüft werden, ob sich das Fahrzeug in einem erhaltenswerten Zustand befindet und ein kraftfahrtechnisches Kulturgut darstellt. Das Fahrzeug sollte sich dazu weitestgehend in einem originalen Zustand befinden und nur zeitgenössische Änderungen bzw. Tuningmaßnahmen aufweisen. Nachweise bzgl. der Veränderungen sind somit enorm wichtig. Kann nun noch ein Kaufvertrag vorgelegt werden, sollte der Zulassung nichts mehr im Wege stehen.

Ein Import aus einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist finanziell die bequemste Art und Weise: Es fallen weder Zoll noch Mehrwertsteuer an. Einen Auto-Import aus der Schweiz muss man verzollen. Ganz korrekt führt man es mit einem schweizerischen Zollkennzeichen aus, für das man im Land eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abschließen muss. Dabei helfen zum Beispiel Automobilclubs.

Deutlich komplizierter wird es, wenn Sie ein Auto aus den USA holen wollen. Mit Hafen-, Fracht- und Zollgebühren kommen vor allem erhebliche Kosten auf Sie zu, die das vermeintlich US-Schnäppchen schnell zu einem teuren Vergnügen machen können. Wer sich das nicht antun will, kauft bei einem Importeur – das ist nicht so spannend, aber überschaubarer.

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