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Die Windschutzscheibe meines Autos hat einen Steinschlag erhalten. Darf ich jetzt noch weiter fahren?
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Prinzipiell sollte man Beschädigungen an der Windschutzscheibe so schnell wie möglich beheben lassen. Denn zum einen drohen Sichtbehinderungen; vor allem bei tief stehender Sonne oder im Licht des Gegenverkehrs kann es zu störenden Reflexionen kommen.
Zum anderen reißen die kleinen Krater bei längerer Weiterfahrt immer weiter auf, so dass sich Risse bilden können. Diese schränken die Stabilität der Scheibe ein. Da diese bei vielen Autos zur tragenden Struktur des Fahrzeugs gehört, kann diese bei einem Unfall möglicherweise nicht mehr ihre volle Schutzwirkung entfalten. Auch fehlt dem Beifahrer-Airbag die Abstützung durch das Glas.
Kleinere Schäden können von Kfz-Werkstätten oder speziellen Dienstleistern mit einem speziellen Harz geflickt werden. In der Regel übernimmt die Kaskoversicherung diese Schäden, ohne eine Selbstbeteiligung in Rechnung zu stellen. Eine Reparatur ist aber nur zulässig, wenn der Steinschlag eine gewisse Größe nicht überschreitet und nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt. Dieser erstreckt sich über eine Breite von 30 Zentimetern oberhalb des Lenkrades, der obere und unter Rand werden vom Wischbereich des Scheibenwischers begrenzt. Zudem darf der Schaden nicht näher als fünf Zentimeter am Rand des Glases sein. Sind die Reparatur-Bedingungen nicht erfüllt, hilft nur ein Austausch der Scheibe.
Auch bei der Hauptuntersuchung nehmen die Prüfer übrigens die Windschutzscheibe in Augenschein. Liegen Beschädigungen im Sichtfeld oder zu nahe am Rand vor, gibt es keine Plakette. Das gilt auch, wenn die Löcher und Risse unerlaubter Weise geflickt wurden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 23.05.2014 aktualisiert am 23.05.2014
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