Licht am Fahrrad für die Sicherheit

Radfahrer sind Lichtmuffel. Laut Statistik schalten sie nur selten die Beleuchtung an ihrem Drahtesel ein. Dabei hat die Beleuchtung bei Dämmerung und Dunkelheit nur Vorteile: Mit Licht wird der Radler besser gesehen, weshalb er sein Leben und das anderer weniger gefährdet.

Außerdem entgeht man möglichen Strafen: Bei einem Unfall haftet der „unbeleuchtete“ Radfahrer für die Schäden, unabhängig davon droht ein Verwarngeld von zehn Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gar 15 Euro.

Damit der Fahrradfahrer auch gesehen wird, ist die richtige Ausstattung vonnöten. Nach Angaben des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutzes (KS) müssen ein weißer Scheinwerfer und Reflektor vorn, ein rotes Rücklicht samt Rückstrahler hinten, und die „Katzenaugen“ genannten gelben Speichenreflektoren vorhanden sein. An den Pedalen sind vorn und hinten zudem Pedalrückstrahler erforderlich.

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