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Fahrradfahrer sind in der dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr besonders gefährdet. Wer im Herbst oder Winter nicht auf seinen Drahtesel verzichten kann oder will, sollte jetzt die komplette Anlage prüfen und Reflektoren und „Katzenaugen“ reinigen. Im Zweifelsfall hilft eine Werkstatt.
Außerdem ist es nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) falsch, bei der Beleuchtung Geld sparen zu wollen. Der Fahrradhandel biete langlebige und helle Lichtsysteme an. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie. Aktuelle LED-Scheinwerfern kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke. Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen erreichen hingegen nur vier Lux, ältere Halogenlampen sieben Lux.
Auch der Gesetzgeber hat etwas wegen schlecht beleuchtete Zweiräder: Radfahrer zahlen zwischen zehn und 25 Euro, wenn etwas mit ihrem Licht nicht stimmt. Und: Fahrrad-Anhänger brauchen eine eigene Lichtanlage. Er muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist – etwa, weil es durch den Anhänger verdeckt wird.
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 12.10.2009 aktualisiert am 12.10.2009
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