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Wer mit dem Fahrrad nachts ohne Licht unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von 35 Euro und trägt laut dem Automobilclub Kraftfahrerschutz bei einem Unfall den Schaden. Selbst wenn es nicht kracht, blecht der Radler zehn Euro, wenn er erwischt wird. Und falls andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind es gar 15 Euro.
Für Fahrradfahrer ist es überlebenswichtig, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden. Jedoch erfüllen viele Drahtesel noch nicht einmal die von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vorgesehenen Mindestanforderungen, nämlich Scheinwerfer und Reflektor vorn, Rücklicht und Reflektor hinten sowie Reflektoren für Speichen und Pedale.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 13.12.2010 aktualisiert am 13.12.2010
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