Lkw-Beihilfen bis Ende Februar beantragen

Im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen. Auf den 28. Februar 2012 wurde die Frist für eine Antragstellung der Fördergelder vorgezogen.

Unterstützt werden fahrzeugbezogene Maßnahmen wie Fahrerassistenz- und Partikelminderungssysteme oder die Anschaffung von geräusch- und rollwiderstandsarmen Reifen mit bis zu 3 600 Euro, personenbezogene Maßnahmen wie Berufsbekleidung bis zu 1 400 Euro pro Maßnahme, aber auch solche zur Effizienzsteigerung wie für die Anschaffung von Telematiksystemen mit bis zu 2 500 Euro. Voraussetzung ist der Einsatz von Lkw mit 12 Tonnen und mehr Gewicht.

Die maximale Förderhöhe aller De-Minimis-Maßnahmen liegt bei 33 000 Euro pro Unternehmen und Jahr. Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf den Antragsteller zugelassen sind, gemietete oder geleaste Fahrzeuge fallen nicht darunter. Alle Informationen zum Verfahren sind im Internet unter www.antrag-bvbs.bund.de nachzulesen.

Empfehlenswert ist die Antragstellung über das Internet, die pro Antrag nur etwa eine viertel Stunde dauern soll. Der Aufwand für die Verwendungsnachweise kann jedoch einen höheren Aufwand mit sich bringen. Erstmals im Jahr 2012 können Anträge und Verwendungsnachweise komplett elektronisch abgewickelt werden.

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