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Lkw-Fahrer müssen spätestens im Mai einen EU-Führerschein besitzen. Diesen benötigen sie für den Antrag auf eine Fahrerkarte, die bei der Umrüstung auf den digitalen Tacho nötig wird. Der alte Papierführerschein kann dazu nicht verwendet werden. Darauf weist nun der TÜV hin. Die Regelung gilt für alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Omnibusse mit mehr als neuen Sitzplätzen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 12.04.2006 aktualisiert am 12.04.2006
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