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Lkw-Maut
Die neue Lkw-Maut soll 875 Millionen Euro allein dieser Wahlperiode zusätzlich in die Staatskassen spülen. Mit dem Beschluss der Bundesregierung werden laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Benutzungsgebühr ausgeweitet und wichtige Einnahmen erzielt: „Die Mehreinnahmen investieren wir zweckgebunden in den Straßenbau.“
Kritisiert werden die neuen Regelungen dagegen vom Verband der Automobilindustrie. VDA-Präsident Wissmann sieht in der Ausweitung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen eine reale Mehrbelastung der Transportbranche und der Wirtschaft insgesamt. Im Einzelnen sehen die Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2015 eine Ausweitung der Maut auf weitere rund 1 100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen vor. Schon seit 2012 wird die Maut nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf autobahnähnlichen Bundesstraßen fällig.
Außerdem sieht das neue Gesetz vor, die Gewichtsgrenze der Mautpflicht bei Lkw von 12 Tonnen ab 1. Oktober 2015 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu senken. Ab 2018 wird laut Gesetz dann eine Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen erhoben. Der VDA kritisiert zudem die Regelung zur Einstufung der Transport-Fahrzeuge nach ihrem Gesamtgewicht. Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz werden auch Fahrzeuge mautpflichtig, wenn sie zwar die 7,5 Tonnen-Grenze einhalten, aber mit einem Anhänger kombiniert werden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 06.11.2014 aktualisiert am 06.11.2014
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