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LKW-Maut
Sattelzugmaschinen ohne Anhänger müssen in Deutschland keine Lkw-Maut zahlen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 14 K 3417/11) erfüllen diese Fahrzeuge nicht die Voraussetzungen für eine Mautpflicht. Geklagt hatte eine österreichische Firma, die regelmäßig Überführungen von fabrikneuen Sattelzugmaschinen auf eigenen Achsen durchführt. Diese Trucks wurden zu diesem Zweck zugelassen. Infolge einer Kontrolle wurde der Betrieb nachträglich durch das Bundesamt für Güterverkehr zur Zahlung von Lkw-Maut herangezogen. Zu Unrecht, urteilten die Kölner Richter. Denn „die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Mautpflicht seien bei solofahrenden Sattelzugmaschinen nicht gegeben“. Nach dem Gesetz müssen nur solche Fahrzeuge Maut zahlen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Das aber ist bei Sattelzugmaschinen ohne Anhänger laut der ARAG-Experten nicht der Fall.
geschrieben von MID veröffentlicht am 15.05.2015 aktualisiert am 15.05.2015
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Sven
Juni 11, 2015 um 8:14 pm UhrHallo Redaktion.
Eine Zugmaschine ist kein Lkw! Zugmaschinen dienen nicht zur Güterbeförderung auch nicht wenn sie mit einer Hilfsladefläche ausgerüstet sind. Ebenfalls bilden Zugmaschinen in vielen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen eine eigene Kategorie neben Lkw. Siehe FZV oder Sonntags Fahrverbot oder Ferienreiseverordnung. Eine Lkw – Zugmaschine gibt es nicht.