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Ratgeber
Eine Gehaltserhöhung klingt auf den ersten Blick ziemlich verlockend. Doch auf den zweiten Blick zahlt sie sich für Mitarbeiter nur in wenigen Fällen spürbar aus. Der Grund: Durch die Erhöhung nimmt auch das Bruttogehalt zu. Somit steigt parallel die Berechnungsgrundlage, wodurch es für das Finanzamt letztendlich mehr zu holen gibt. Angestellte sollten es sich deshalb gut überlegen, ob sie ein Plus auf dem Lohnzettel akzeptieren oder den Chef stattdessen nicht lieber nach einer anderen Form der Gratifikation fragen. Eine beliebte Alternative: der Geschäftswagen. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich in solch einem Fall für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben?
Zumindest aus der Vorgesetztenperspektive bringen Geschäftswägen viele Vorteile mit sich. Vor allem, was steuerliche Abgaben betrifft. Denn für den Kauf eines Neuwagens gibt es vom Finanzamt die Umsatzsteuer zurück. Und Unterhaltungskosten wie Leasingraten, Sprit oder Reparaturen sind klassische Betriebsausgaben, die bei der Steuererklärung ebenfalls berücksichtigt werden.
Erlaubt der Chef dem Personal außerdem, Privatfahrten mit dem Firmenfahrzeug zu erledigen, freut dies das Firmenkonto noch mehr, weil diese Kilometer als geldwerter Vorteil zählen. Bedeutet: Das Auto ist ein Sachwert und der wird besteuert. Die finanziellen Konsequenzen trägt in diesem Fall der Arbeitnehmer. Und der geldwerte Vorteil mindert das Bruttogehalt des Mitarbeiters, wodurch sich die Firma Lohnnebenkosten spart.
Das alles klingt fast schon zu schön, um wahr zu sein. Für Arbeitgeber gehen Dienstwägen jedoch mit ein paar Haken einher. Zuerst ist der bürokratische Aufwand zu nennen. Für die Nutzungserlaubnis eines Firmenautos müssen unter Umständen Arbeitsverträge angepasst und die klaren Bedingungen dort schriftlich festgehalten werden. Das kostet Zeit. Geld vom Finanzamt gibt es außerdem nur bei einer einwandfreien Buchführung zurück. Und da kommt es auf die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und die regelmäßige und zeitaufwändige Kontrolle aller Unterlagen an. Zudem haben Vorgesetzte ihren Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Durch einen Dienstagwagen sollten sich für die Angestellten im Bestfall keine finanziellen Nachteile ergeben. Chefs müssen also immer den Lohn ihrer Mitarbeiter immer Blick haben. Hilfreich ist dabei eine Software zur Gehaltsabrechnung.
Aus Arbeitnehmersicht ist der Firmenwagen-Deal grundsätzlich kein schlechter. Doch wie sieht es für Mitarbeiter aus? Das unschlagbare Argument lautet aus ihrer Perspektive: Sie müssen sich kein eigenes Auto kaufen und sind trotzdem mobil. Zudem fallen laufende Kosten wie Inspektionen oder Versicherungen weg. Um die muss sich nämlich der Betrieb kümmern. Und um den Rundumservice perfekt zu machen, fallen das Organisieren von Werkstattterminen und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ebenfalls in den Aufgabenbereich der Arbeitsstätte. Das ist besonders für Vielfahrer lukrativ.
Wer ein Geschaäftswagen grundsätzlich als eine Art Geschenk des Chefs versteht, liegt falsch. Arbeitskräfte müssen bei der Nutzung eines Firmenfahrzeugs viele Pflichten erfüllen. Muss sich der Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag zum Beispiel an den Kosten des Autos beteiligen und fällt er dadurch unter die Beitragsbemessungsgrenze von Kranken- oder Rentenversicherung, sinkt damit gleichzeitig der spätere Leistungsanspruch. Dann ist der Vorgesetzte gezwungen, den Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Probleme gibt es in den meisten Fällen jedoch nicht, wenn die Minderung im Rahmen des geldwerten Vorteils bleibt. Mit diesem sollten sich Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Dienstautofrage jedoch intensiv auseinandersetzen.
Wie schon erwähnt gilt diese Vorschrift für Privatfahrten, inklusive des Arbeitswegs, mit dem Geschäftswagen. Um den Vorteil zu berechnen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die 1-Prozent-Regel: Monatlich wird hier 1 Prozent des Bruttoneuwagenpreises fällig.
2. Ein Fahrtenbuch führen: Hier muss jede Autofahrt genau dokumentiert werden.
Wann sich welche Methode rentiert ist vom Einzelfall abhängig. Eine Beispielrechnung liefert im Vorfeld erste Anhaltspunkte. Im Fall der 1-Prozent-Regelung gilt aber grundsätzlich: Je höher der Neuwagenpreis und die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind, desto höher ist schließlich auch der geldwerte Vorteil, der auf das zu besteuernde Bruttoeinkommen aufgeschlagen wird. Auf diese Weisen steigen wiederum Steuern und Sozialabgaben an, die der Angestellte abführen muss. So bleibt im ungünstigen Fall weniger Netto vom Brutto übrig.
Ob sich ein Firmenwagen am Ende wirklich rentiert, hängt immer von der individuellen Einkommenssituation des Arbeitnehmers ab. Dieser sollte beim Wink mit dem Wagenschlüssel nicht sofort zusagen, sondern Vor- und Nachteile zuerst gründlich abwägen.
geschrieben von veröffentlicht am 12.06.2018 aktualisiert am 12.06.2018
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