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Luftverkehrssteuer
Auch künftig wird wie bisher für Flüge von deutschen Kleinflughäfen die für jeden Flug geltende Luftverkehrssteuer erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 5. November 2014 jetzt die Ansicht festgeschrieben, die Steuer verletze weder die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen noch der Passagiere und die Steuer verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Aufgrund des Richterspruchs werden die häufig von Billigfluglinien genutzten Regionalflughäfen weiterhin mit der Abgabe belastet. Nach Ansicht der FÖS (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft) reduziert die Luftverkehrssteuer zu einem kleinen Teil die massiven Steuervergünstigungen, die sonst diesem „klimaschädlichsten Verkehrsträger“ gewährt werden. Die FÖS-Organisation begrüßt deshalb die Entscheidung des Gerichts, diese Steuer nicht zu streichen. Bereits vor drei Jahren hatte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz beantragt, die Luftverkehrssteuer abzuschaffen. Damit sollten die unter Passagiermangel leidenden Kleinflughäfen wie Frankfurt-Hahn entlastet werden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 06.11.2014 aktualisiert am 06.11.2014
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