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MAN hat am 6.5.2009 eine interne Sonderprüfung zu Provisionszahlungen bei MAN Nutzfahrzeuge eingeleitet. Die Revisionsabteilung des Unternehmens wird dabei von externen Experten unterstützt.
Ziel der Untersuchung ist es, zur vollständigen Aufklärung des Verdachts beizutragen und mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter offenzulegen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Provisionszahlungen sind grundsätzlich zulässig, soweit damit eine tatsächliche Leistung abgegolten wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht jedoch der Verdacht, dass durch missbräuchliche Provisionszahlungen zwischen 2002 und 2005 gegen geltende Regelungen verstoßen wurde.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 07.05.2009 aktualisiert am 07.05.2009
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