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Gerade im Herbst und im Winter kommen sie immer wieder vor: Massenkarambolagen auf der Autobahn. Die Suche eines Schuldigen gestaltet sich dabei meist schwierig. Deshalb haben sich die Versicherer auf eine Regelung geeinigt, dass die Geschädigten bei Massenkarambolagen – sprich ab 50 beteiligten Fahrzeugen – pauschal gemäß einer Quotenregelung abgefunden werden.
Bei ausschließlichen Frontschäden gibt es 25 Prozent der tatsächlichen Schadenshöhe, ist nur ein Heckschaden entstanden, so gibt es 100 Prozent. Weist der Wagen vorn und hinten Schäden auf, so gibt es zwei Drittel der Schadenshöhe als Erstattung. Der Vorteil: der Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unangetastet. Versicherungsnehmer, die mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, müssen einen Unfallverursacher feststellen lassen.
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt diese Regelung grundsätzlich, sieht aber die Hürde, ab wann ein Unfall als Massenkarambolage eingestuft wird, als zu hoch angesetzt. Eine Senkung auf 20 Fahrzeuge sei eher angemessen.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 06.01.2011 aktualisiert am 06.01.2011
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