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Mazda
Die im vergangenen Jahr für einige ausgewählte Modelle eingeführte optionale Acht-Jahres-Garantie weitet Mazda nun auf das gesamte Mazda Modellprogramm aus. Nicht nur Privatkäufer von Neufahrzeugen können die Garantieleistungen hinzubuchen – die acht Jahre Garantie wird auch für bis zu zwölf Monate alte Fahrzeuge mit einer Laufleistung von bis zu 10 000 Kilometern angeboten. Bei der achtjährigen Garantie handelt es sich um eine Kombination aus der dreijährigen Herstellergarantie und einer fünfjährigen Neuwagen-Anschlussgarantie bis 150 000 Kilometer Gesamtlaufleistung gemäß den aktuellen Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG. Der Preis für die fünfjährige Anschlussgarantie richtet sich nach dem jeweiligen Modell und beträgt beispielsweise für den neuen Mazda3 einmalig 599 Euro.
Die europaweit [foto id=“495574″ size=“small“ position=“right“]gültige Anschlussgarantie deckt bis zu einer Gesamtlaufleistung von 150 000 Kilometern vom Motor über Getriebe und Kraftübertragung bis zu Klimaanlage und Komfort-Elektrik alle wichtigen Baugruppen ab. Lohnkosten werden im Rahmen der Acht-Jahres-Garantie immer zu 100 Prozent übernommen. Nach Ablauf der ersten drei Jahre erfolgt die Erstattung der Materialkosten gestaffelt und hängt von der Laufleistung des Fahrzeugs ab: Bis 50 000 Kilometer werden 100 Prozent der Materialkosten übernommen, ab 100 000 Kilometern werden mindestens 40 Prozent erstattet. Bei einem Weiterverkauf des Wagens geht die erweiterte Garantie auf den neuen privaten Besitzer über.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 03.01.2014 aktualisiert am 03.01.2014
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