Mehr berechtigte Nutzer für Behindertenparkplatz

Behindertenparkplätze dürfen künftig auch von Contergangeschädigten genutzt werden. Bislang sind die dafür nötigen Parkausweise nur Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden vorbehalten. Bei der Erweiterung des Nutzerkreises sollen laut des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) auch Menschen ohne Arme berücksichtigt werden, da durch die fehlenden Gliedmaße Beine und Füße der Betroffenen ohnehin schon stärker beansprucht würden. Nun muss der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf noch in die Praxis umgesetzt werden.

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