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Die lebensrettende Wirkung von Antiblockiersystemen bei Motorrädern steht für den ADAC außer Frage. Im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament zur verbindlichen Ausstattung der Zweiräder mit diesem System, befürwortet der Club daher die schnellstmögliche Einführung einer entsprechenden Vorschrift.
Zur Diskussion steht, dass Motorräder mit mehr als 125 ccm Hubraum verpflichtend mit ABS ausgerüstet werden müssen: ab 2016 bei neuen Modellen und ab 2017 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Als Alternative für Leichtkrafträder mit 50 ccm bis 125 ccm steht auch die Möglichkeit zur Abstimmung, hier eine Kombibremse einzubauen, die mit einem Tritt aufs Pedal oder Zug am Lenkerhebel Vorder- und Hinterrad gleichzeitig verzögert.
Der Automobilclub sieht in dem möglichen Verordnungsvorschlag Schwächen und meint, dass die alternative Ausrüstung bei Leichtkrafträdern nicht von Dauer sein sollte. Das ABS muss demnach Vorrang bekommen, weil auf Grundlage von Daten der Unfallforschung erwiesen sei, dass in 21 Prozent der Unfälle ein ABS den Unfall verhindert oder die Unfallfolgen reduziert hätte. Bei 45 Prozent der Alleinunfälle ohne Fremdbeteiligung hätten sich diese durch den Einsatz von ABS als Blockier- und Sturzverhinderer vermeiden lassen. Zwei Drittel der neu zugelassenen Motorräder sind bereits heute mit ABS ausgerüstet. Für effektiveres und sichereres Bremsen muss der Umgang mit ABS allerdings geübt werden.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 20.11.2012 aktualisiert am 20.11.2012
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