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Auf Carsharing folgt „Parkplatz-Sharing“. Dabei vermieten Privatleute ihren Stellplatz zu Hause oder am Arbeitsplatz an andere Autofahrer, wenn sie stunden- oder gar tagelang unterwegs sind.
Zu diesem Zweck gibt es in Deutschland bereits einige Webseiten, die als Plattform für Angebot und Nachfrage dienen, berichtet Spiegel online. Die Vermieter nennen dort die Verfügbarkeit ihres Parkplatzes, Suchende können dort einen Parkplatz bereits im Voraus reservieren. Für diesen Service im Web zahlen die Anmieter zusätzlich zum Mietpreis eine geringe Gebühr.
Rechtlich spricht laut dem ADAC-Rechtsexperten Markus Schäpe nichts gegen eine private Vermietung. Allerdings besteht bei vielen Anwohnerparkplätzen eine Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug und mancher Mietvertrag für einen Stellplatz untersagt eine Untervermietung. Als Besitzer eines Stellplatzes ist zur Vermietung keine spezielle Genehmigung erforderlich. Eine Vermietung von Plätzen in Tiefgaragen ist wegen Sicherheitsmaßnahmen oft kompliziert.
In Deutschland ist es bislang aufgrund des sehr geringen Angebots an Stellplätzen noch wenig erfolgreich. Die Plattform unserparkplatz.de etwa bietet bundesweit nur rund 150 private Parkplätze an. In Form von Flugplatz-Parkplätzen stehen dort aber zusätzlich 20 000 Plätze und über 2 000 öffentliche Parkplätze gewerblicher Anbieter zur Verfügung. In Kürze soll eine App zur mobilen Nutzung folgen. In Großbritannien und den USA sind die privaten Angebote erfolgreicher, die Webseite parkatmyhouse.com verzeichnete in England über 150 000 Kunden im vergangenen Jahr, so das Magazin.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 13.08.2013 aktualisiert am 13.08.2013
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