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Ein Sattelschlepper fährt bei Grün über eine Kreuzung, biegt
rechts ab und übersieht dabei einen Fahrradfahrer. Ein klassischer
„Toter-Winkel-Fall“, urteilt das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Der Fahrer
trägt keine Schuld.
Um Fahrradfahrer besser vor derartigen Unfällen schützen zu können,
fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) einen gesetzlich
vorgeschriebenen Beifahrer für große Sattelzüge oder die Ausrüstung älterer
Fahrzeuge mit zusätzlichen Sicherheitsspiegeln, die seit diesem Jahr
zunächst nur für Neufahrzeuge in der EU verbindlich sind. Für die Radfahrer
selbst sei es sehr schwierig abzuschätzen, ob sie von den abbiegenden
Lkw-Fahrern erkannt werden oder nicht (AZ: 294-34/04).
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 13.02.2007 aktualisiert am 13.02.2007
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