Mehr Sicherheit ab November: Tagfahrlicht auch für neue Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Ab 1. November 2012 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Ab November 2014 wird diese Regelung dann generell für alle neu zugelassenen Modelle in der EU gelten. Für Pkw gilt diese Ausrüstungspflicht bereits seit Februar 2011.

Laut dem Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr der deutschen Bundesregierung steigt durch das Fahren mit Licht am Tage die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer und damit die Sicherheit. Tagfahrleuchten dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht brennen. Die Anbringung am Fahrzeug muss mindestens 25 Zentimeter und maximal 150 Zentimeter über dem Boden erfolgen.

Deutsche Hersteller wie Mercedes-Benz rüsten einige Nutzfahrzeuge schon jetzt serienmäßig mit Tagfahrlicht aus. Der „Citaro Euro VI“ und die neue „ComfortClass 500“ im Bussegment, der neue City-Van „Citan“ und die kommenden „Actros“ und „Antos“ entsprechen schon jetzt der EU-Richtlinie. Obwohl allgemein keine Nachrüstpflicht bei älteren Typen besteht, bietet Daimler jedoch auch hier die Möglichkeit der Nachrüstung als Sonderausstattung an.

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