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Wird ein 2006 bestellter Neuwagen erst im Januar 2007 ausgeliefert, gilt für den Kaufpreis die höhere Mehrwertsteuer von dann 19 Prozent. Autofahrer, die der Steuererhöhung um drei Prozentpunkte entgehen wollen, sollten ihren Kauf also rechtzeitig planen. Denn ein Fahrzeug mit einem Nettopreis von 30 000 Euro verteuert sich zum 1. Januar 2007 um 900 Euro.
Umgehen lässt sich die höhere Steuer aber auch durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag, falls das Fahrzeug erst im nächsten Jahr ausgeliefert wird. Dabei spielt nach Angaben des ADAC der 1. September als Stichtag eine wichtige Rolle. Wird der Kaufvertrag vor dem 1. September abgeschlossen, sollte darin mit dem Händler für den Fall der späten Auslieferung vereinbart werden, dass keine Ausgleichszahlung erfolgt.
Bei einem Kauf nach dem 1. September wird der Kunde nur dann mit den 19 Prozent belastet, wenn diese im Vertrag ausgewiesen werden. Käufer sollten aber in diesem Fall darauf achten, dass der Vertrag keine Preisanpassungsklauseln enthält. Sonst kann der Händler die höhere Steuer nachfordern.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 22.06.2006 aktualisiert am 22.06.2006
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