Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Kooperation
Mercedes-Benz und Aston Martin haben sich auf ein neues strategisches Technologieabkommen und eine verstärkte Partnerschaft verständigt. Im Rahmen der Vereinbarung bekommen die Briten Zugang zu Technologien aus Stuttgart, darunter Hybrid- und Elektroantriebsstränge sowie andere Fahrzeugkomponenten und -systeme.
Im Gegenzug stockt Mercedes-Benz seine Beteiligung am Sportwagenhersteller in den nächsten drei Jahren von 2,6 auf 20 Prozent auf. Dafür zahlt das Unternehmen umgerechnet bis zu knapp 316 Millionen Euro. Eine höhere Beteiligung ist laut Mercedes nicht vorgesehen. Mercedes-Benz und Aston Martin kooperieren seit sieben Jahren. So wurden unter anderem V8-Motoren von AMG nach England geliefert.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 29.10.2020 aktualisiert am 29.10.2020
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum