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Den Mietwagen vor einem Reiseantritt von zu Hause aus zu buchen, ist aus mehreren Gründen vorteilhaft: Leistungen und Preise lassen sich in aller Ruhe vergleichen, und zudem ist der Vertrag in deutscher Sprache verfasst und die Vertragsbedingungen richten sich nach dem deutschen Recht. Wer erst am Urlaubsort bucht, muss erheblich mehr aufpassen, wenn er das finanzielle Risiko begrenzen will. Dazu gehört, dass der schriftliche Mietvertrag nicht nur in der Landessprache, sondern mindestens auch in Englisch vorliegen sollte.
Als wichtig erachtet der ADAC außerdem, dass im Vertrag und auf dem Rechnungsbeleg der Gesamtpreis genannt ist und alle Informationen – etwa zum Thema Zweitfahrer oder Kilometerbegrenzung – beinhaltet. Beim Anmieten reicht meist die gültige nationale Fahrerlaubnis, die zusammen mit einer Kreditkarte vorzulegen ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: In einzelnen Ländern setzt eine Anmietung die Vorlage eines internationalen Führerscheins voraus. Das von manchen Vermietern geforderte Mindestalter variiert zwischen 21 Jahren und 25 Jahren.
Die Haftpflichtversicherung sollte mindestens eine Million Euro betragen, lautet eine weitere Empfehlung, gleiches gilt für die Absicherung durch einen Vollkaskoschutz. Der Mieter muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Vollkasko-Policen oft nicht die Schäden an Reifen und Felgen, am Unterboden oder durch Steinschlag einschließt. Sind Touren abseits befestigter Straßen geplant und vom Vermieter genehmigt, sollte der Mieter sicherheitshalber eine Glas/Boden-Zusatzversicherung abschließen. Ist der Fahrzeugdiebstahl nicht über die Vollkasko abgedeckt, spricht viel dafür, auch dieses Risiko abzusichern. Vor dem Losfahren gilt es auch noch, die Frage zu klären, ob das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben werden kann. Das Nachfüllen auf eigene Rechnung lohnt sich eigentlich immer, denn Vermieter stellen meist hohe Beträge in Rechnung, wenn sie einen Mitarbeiter losschicken.
Ist der Vertrag unterschrieben, muss der Mieter das Fahrzeug unbedingt in Augenschein nehmen – am besten im Beisein eines Mitarbeiters der Vermietstation. Schäden am Lack sind schriftlich festzuhalten und darüber hinaus zu prüfen, ob Beleuchtung, Blinker, Gurte, Reifen und Scheibenwischer in Ordnung sind. Bei nicht behebbaren Mängeln kann der Mieter die Übernahme ablehnen und ein intaktes Ersatzfahrzeug verlangen. Am Ende der Tour ist darauf zu bestehen, dass der Mieter die Rechnung umgehend erhält. Fällt sie höher aus als erwartet, ist ein Einspruch nur dann sinnvoll, wenn die Mehrkosten nicht begründet sind; Gebühren fürs Falschparken oder Tempoverstöße darf der Vermieter hingegen per Kreditkarte direkt vom Kundenkonto abbuchen.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 22.05.2013 aktualisiert am 22.05.2013
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