Mietwagen-Anspruch nach Verkehrsunfall

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Der Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Verkehrsunfall besteht auch für Autofahrer, die nur wenige Kilometer täglich mit dem Auto zurücklegen. Eine Erstattung ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Umständen auch bei einer täglichen Fahrtstrecke von nur sechs Kilometern möglich (Az. VI ZR 290/11).

Im verhandelten Fall forderte ein Unfallopfer laut dem Deutschen Anwaltsverein von der gegnerischen Versicherung unter anderem die Erstattung von Mietwagenkosten in Höhe von 5 400 Euro für insgesamt 93 Tage. Die Versicherung jedoch zahlte nur fiktive Taxikosten von 15 Euro täglich, also insgesamt 1 395 Euro. Als Begründung führte sie an, dass die Klägerin nur sechs Kilometer täglich gefahren war und damit gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen habe.

In erster Instanz unterlag die Klägerin, doch die Karlsruher Bundesrichter revidierten dieses Urteil. Allein der Umstand, dass ein Geschädigter mit dem Mietauto nur eine kurze Wegstrecke zurücklegt, lässt nicht den Schluss zu, dass die Anmietung eines Autos unwirtschaftlich ist. Vielmehr sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend. Es bestehen durchaus Konstellationen, bei denen auch bei geringer Fahrleistung die Anmietung gerechtfertigt ist, so auch in diesem Fall.

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