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Ratgeber Mietwagen
Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen, dichtete einst Matthias Claudius. Diese Erfahrung machen leider nur allzu oft – im negativen Sinn – auch Urlauber, die im Ausland ein Fahrzeug anmieten. Sie werden vielfach zunächst mit scheinbar äußerst günstigen Angeboten geködert. Doch wer gegen Unfälle oder Schäden ausreichend versichert sein will, muss häufig außerdem kostenintensive Zusatzleistungen buchen, die das Mietobjekt dann unter dem Strich erheblich teurer machen als bei einer Bestellung von daheim aus, warnt das von der HUK-Coburg initierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.
Deshalb raten Marktkenner, einen Mietwagen möglichst von Deutschland aus zu ordern, sei es im Reisebüro, beim Reiseveranstalter, über ein Mietwagenvermittlungsportal, einen Automobilklub oder bei einer der großen Verleihfirmen selbst. Das spart in der Regel nicht nur Geld, sondern bringt auch deutlich weniger Risiken mit sich. Das beginnt schon damit, dass man die Vertragsbedingungen auf Deutsch ausgehändigt bekommt und sie so problemlos nachvollziehen kann – was ganz besonders beim Versicherungsschutz wichtig ist. Und je früher die Vorausbuchung erfolgt, desto größer ist meist die Ersparnis. Besonders angenehm dabei: Bei fast allen Anbietern hierzulande lässt sich die Buchung noch bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren.
Richtig teuer kann einen Urlauber das im Ausland angemietete Fahrzeug bei einem Unfall zu stehen kommen. Denn in anderen Ländern ist der Versicherungsschutz vielfach erheblich geringer als von Deutschland her gewohnt. Das lässt sich jedoch nur schwer erkennen, wenn die Miet- und Versicherungsbedingungen in einer fremden Sprache abgefasst sind. So liegen in anderen europäischen Ländern oder auch in den USA die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Haftpflichtschäden vielfach weit unter deutschem Niveau. Kommt es dann zu einem größeren Unfall, muss der Mieter des Fahrzeugs gegebenenfalls einen umfangreichen Teil des Schadens aus eigener Tasche begleichen.
Daher sollten Urlauber darauf achten, dass der Mietwagen wenigstens mit einer Haftpflichtdeckungssumme von einer Million Euro abgesichert ist, empfiehlt das Goslar Institut. Ratsam ist zudem eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt und eine Versicherung gegen Glas- und Reifenschäden. Wenn möglich, dann sollte eine unbegrenzte Kilometerzahl vereinbart werden und, dass das Auto vollgetankt abgeholt und wieder zurückgeben werden kann.
Seit diesem Jahr müssen Mietwagennutzer speziell in Italien auch auf die Tücke einer Gesetzesänderung achten, warnt der Automobilclub ACE. Denn nach den neuen Vorschriften muss die dortige Polizei bei sogenannten Bagatellschäden, wie etwa Parkremplern oder Blechschäden, nicht mehr zum Unfallort kommen. Das Problem dabei: Viele Mietwagenanbieter verlangen im Schadensfall ein polizeiliches Unfallprotokoll. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist jedoch darauf hin, dass es nach den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung in ganz Europa nicht vorgeschrieben sei, bei Bagatellschäden die Ordnungshüter einzuschalten. Stattdessen reicht es in einem solchen Fall demnach völlig aus, wenn die Beteiligten gemeinsam den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, den deshalb jeder Autofahrer bei sich haben sollte. Im Zweifelsfall hilft auch die eigene Versicherung weiter. Sie telefonisch zu kontaktieren kann insbesondere bei Kaskoschäden helfen. Italienurlauber sollten die Frage des geforderten Polizei-Protokolls zusätzlich zuvor mit ihrem Vermieter klären.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 08.07.2016 aktualisiert am 11.07.2016
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