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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Autofahrer Anspruch auf einen Mietwagen, während ihr Pkw in der Reparatur ist. Dabei steht dem Geschädigten generell ein gleichwertiges Fahrzeug zu. Nimmt der dieses Recht in Anspruch, muss er jedoch wegen der „Eigenaufwendung“ zehn bis 15 Prozent der Mietkosten selbst zahlen. Denn während der Nutzung des Mietautos nutzt er das eigene Fahrzeug nicht ab.
Wählt das Unfallopfer aber ein Fahrzeug aus einer kleineren Klasse, so etwa einen Opel Corsa statt eines Astra, sind die Kosten laut ADAC-Mobilwelt meist komplett von der Versicherung gedeckt. Sicherheitshalber empfiehlt es sich aber stets, vor der Anmietung nachzufragen. Benötigt der Geschädigte nicht zwingend ein Fahrzeug, kann er sich alternativ den sogenannten „Nutzungsausfall“ auszahlen lassen. Der beträgt nach Angaben des Automobilclubs je nach Modell und Fahrzeugalter zwischen 23 Euro und 175 Euro täglich.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 08.10.2013 aktualisiert am 08.10.2013
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