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Wer sich nach einem unverschuldeten Autounfall einen Mietwagen nimmt, muss die Kosten möglichst gering halten. Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Billig-Angebote aus dem Internet kann die Assekuranz allerdings nicht ohne weiteres als Beweis für zu hohe Preise ins Feld führen, wie aus einem Urteil des Landgerichts Erfurt hervor geht.
In dem verhandelten Fall hatte die Versicherung laut dem Magazin „kfz-betrieb“ einer Pkw-Fahrerin die nach einem Unfall entstandenen Mietwagenkosten nur zu einem Bruchteil erstattet. Als Beleg für die angeblich zu hohen Tarife legte sie einen Ausdruck der Internet-Startseite eines Autovermieters vor, wo ein gleichartiges Modell zu deutlich niedrigeren Preisen inseriert war. Die Richter folgten der Argumentation jedoch nicht. Bei der Online-Seite handele es sich lediglich um ein Werbeangebot. Allein durch den Ausdruck sei nicht nachgewiesen, dass das Fahrzeug für den benötigten Zeitraum auch zugänglich war. (Az.: 2 S 68/06)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.09.2011 aktualisiert am 30.09.2011
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