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Mietwagen
Vor einem Abstecher ins Ausland mit dem Mietwagen lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Ist darin die Fahrt über Grenzen hinweg nicht erlaubt, kann die Spritztour sehr teuer werden. Das musste jetzt ein Mieter aus München erfahren: Die Kaution von 5.000 Euro für einen Porsche 911 Cabrio kann er nun größtenteils abschreiben.
Der Vermieter hatte anhand der GPS-Daten des Fahrzeugs festgestellt, dass sich der Porsche entgegen der Vertragsbestimmung in Italien befand und es als gestohlen eingestuft. Daraufhin ist dann das Fahrzeug aus der Ferne elektronisch still gelegt worden. Gleichzeitig hat ein Abschleppwagen das Auto abgeholt. Der Mann der Inhaberin reiste sogar persönlich nach Italien, um die Situation zu klären. Die Kosten dafür legte der Vermieter auf den Mieter um.
Und das völlig zu Recht, urteilte jetzt das zuständige Amtsgericht München (Az. 182 C 21134/1). Im verhandelten Fall habe der Mieter den Wagen nur in Deutschland und Österreich bewegen dürfen. Da der Vermieter den Fahrer telefonisch nicht erreichte, ging er zu Recht von einem Diebstahl aus. Und der Mietvertrag habe eine Klausel enthalten, nach der die Autovermietung bei vertragswidrigen Auslandsfahrten das Auto umgehend einziehen und dem Mieter die entstehenden Kosten auferlegen könne.
geschrieben von MID veröffentlicht am 20.01.2015 aktualisiert am 20.01.2015
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