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Soll ein Mietwagen mit Winterreifen ausgestattet sein, muss der Kunde dies bei der Buchung angeben, denn die Branche rüstet ihre Fahrzeuge zu Beginn der kalten Jahreszeit nicht automatisch um. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet, da der Fahrer – und nicht der Halter des Fahrzeugs – haftet, wenn ein Unfall auf die unzureichende Bereifung zurückzuführen ist.
Die extra bestellte Winterbereifung erhöht den Tagespreis bei vielen Anbietern um 6 bis 16 Euro. Allerdings – so das Internetportal www.billiger-mietwagen.de – hätten mehrere große Anbieter für die Wintersaison 2011/2012 angekündigt, ihre gesamte Flotte umzurüsten und den Kunden keinen Zuschlag abzuverlangen. Deshalb lohne es sich, vorab die Preise zu vergleichen.
In Tschechien und der Slowakei ist das Umrüsten ohnehin vorgeschrieben, in anderen Ländern, beispielsweise Österreich und der Schweiz, gilt wie in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sie besagt, dass Sommerreifen nicht beanstandet werden, solange die Fahrbahnen schnee- und eisfrei sind. Ändert sich das Wetter jedoch, kann der Verzicht auf Winterreifen teuer werden: Bei fehlender Anpassung an winterliche Straßenverhältnisse drohen Geldbußen und Mithaftung bei Unfällen.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 06.12.2011 aktualisiert am 06.12.2011
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